Austausch von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) und Praxiskarten (SMC-B)
Bis 31.12.2025 müssen elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und Praxiskarten (SMC-B) der Generation 2.0 aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden
(LPK BW) D-Trust GmbH & medisign GmbH
Ab dem 1. Januar 2026 dürfen elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und Praxiskarten (SMC-B) der Generation 2.0 aus Sicherheitsgründen (Pressemitteilung der Bundesnetzagentur) nicht mehr eingesetzt werden; ihre Verschlüsselung entspricht dann nicht mehr dem Stand der Technik. Daher ist der Austausch dieser Karten noch im Laufe dieses Jahres erforderlich. Dieser Austausch betrifft Karten der Anbieter D-Trust GmbH und medisign GmbH.
Betroffene Kammermitglieder erhalten von ihren Anbietern Informationen zum Kartentausch und müssen die neue Karte rechtzeitig beantragen.
Achtung: Ohne gültigen eHBA und SMC-B können Sie wichtige Anwendungen der Telematikinfrastruktur nicht mehr nutzen.
Was ist zu tun?
- Bis wann:
Alle elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) und Praxiskarten (SMC-B) der Generation 2.0 müssen aus Sicherheitsgründen bis spätestens 31.12.2025 ausgetauscht werden. - Welche Anbieter sind betroffen?
Karten der Anbieter D-Trust GmbH und medisign GmbH müssen ersetzt werden.
Karten des Anbieters SHC Stolle und Heinz Consultants GmbH und Karten von T-Systems GmbH sind von diesem Austausch nicht betroffen.
Wie erkenne ich ob ich eine 2.0 Karte besitze
- eHBA
Die Generation ist in der Regel auf der Rückseite oben rechts unter dem CE-Zeichen als „2.0“ oder „G2.0“ vermerkt. Dort steht beispielsweise „Gen. 2.0“ oder „Generation 2.0“. Bei neueren Karten (ab Generation 2.1) steht entsprechend „2.1“. Der Hinweis findet sich häufig direkt aufgedruckt auf der Karte
- Praxiskarte (SMC-B)
Bei diesen Karten ist die Generation meist direkt auf der Vorderseite vermerkt – Sie finden dort beispielsweise die Bezeichnung „G2.0“ (manchmal auch nur „2.0“) zusammen mit der Angabe „Generation“.
Wie läuft der Austausch ab?
- Sie werden darüber von Ihrem Kartenanbieter per E-Mail informiert – dies geschieht in mehreren Informationswellen.
- Der Austausch-Antrag muss nach Anweisung in der E-Mail direkt bei Ihrem Anbieter gestellt werden.
- Die genauen Abläufe finden Sie auf den Websites Ihres Anbieters:
- Praxiskarten (SMC-B)
Wichtiger Hinweis
- Die betroffenen Karten werden automatisch zum 31. Dezember 2025 gesperrt – ohne eine neue Karte können Sie die Anwendungen der Telematik-Infrastruktur nicht mehr nutzen.
- Die Landeskammer empfiehlt dringend, sofort nach Erhalt der Benachrichtigung des Anbieters den Austausch zu beantragen, um Verzögerungen und mögliche Ausfälle zu vermeiden. Die Bearbeitung und Lieferung der neuen Karten kann mehrere Wochen dauern.
Frühzeitiges Handeln verhindert Ausfälle.
Warten Sie den Ablauf der jeweiligen Frist nicht ab, sondern stoßen Sie den Austausch sofort nach Eingang der Benachrichtigung Ihres Anbieters an! Sie verhindern damit auch, in einen Antragsstau zu geraten. Bitte beachten Sie, dass es mehrere Wochen dauern kann, bis Sie Ihre Karte(n) von Ihrem Anbieter erhalten!
