Bericht zur Online-Fortbildung „Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der GOP“ – Wiederholungsveranstaltung am 25. Juni 2025

(LPK BW) Am Mittwoch, dem 25. Juni 2025, von 16:00 bis 19:00 Uhr, fand eine weitere Online‑Fortbildungsveranstaltung der LPK BW zum Thema „Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den geltenden Abrechnungsempfehlungen“ statt. Aufgrund der großen Resonanz hat die Kammer diese zweite virtuelle Folgeveranstaltung zum selben Thema mit Herrn Best organisiert. Auch diese Veranstaltung stieß bei den Teilnehmern auf großes Interesse.

Dieter Best begann seinen Vortrag mit einer Einführung in die Struktur der GOP sowie in grundlegende Abrechnungsregelungen gegenüber privatversicherten und beihilfeberechtigten Patient*innen, die sich aus dem gebührenrechtlichen Teil der GOP und GOÄ ableiten. Anschließend präsentierte er die neuen Abrechnungsempfehlungen, die ab dem 01.07.2024 gelten. Sie wurden in enger Zusammenarbeit zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) sowie den Beihilfeträgern von Bund und Ländern erarbeitet. Ziel dieser Empfehlungen ist es, neue psychotherapeutische Leistungen gegenüber Privatversicherten und Beihilfeberechtigten abrechenbar zu machen.

Er ging dabei auch auf die Tatsache ein, dass Änderungen an der GOP nur über ein komplexes und langwieriges Verfahren des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) möglich sind. Da die GOP lediglich einen Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) darstellt, bedarf es für eine Anpassung einer umfassenden Abstimmung mit der Ärzteschaft und einer anschließenden Freigabe durch das BMG – ein Prozess, der aktuell nicht absehbar ist. Um dennoch kurzfristig neue Leistungen berücksichtigen zu können, wurde der Weg über Analogziffern gewählt, um zusätzliche Abrechnungsmöglichkeiten zu schaffen.

Im weiteren Verlauf der Veranstaltung stellte Herr Best die einzelnen Analogziffern der ab dem 1. Juli 2024 geltenden Empfehlungen im Detail vor. Kompetent beantwortete er die zahlreichen Fragen aus dem Teilnehmerkreis. Abschließend gab er einen Überblick über die Leistungen, die auf Grundlage der originären GOP abrechenbar sind, und erteilte wertvolle Hinweise zum Antrags- und Genehmigungsverfahren bei der Beihilfe.

Wir danken allen Teilnehmenden für ihr anhaltendes Interesse und freuen uns darauf, auch künftig informative und praxisnahe Fortbildungen für unsere Mitglieder anbieten zu dürfen.

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