Ausgabe der Institutionskarte SMC-B durch die Gematik an privatabrechnende Psychotherapeut*innen

    Privatabrechnende Psychotherapeut*innen ohne Kassenzulassung haben nun die Möglichkeit, eine Institutionskarte SMC-B zu beantragen, um sich an die Telematikinfrastruktur anzubinden und als TI-Teilnehmer*in die Anwendungen der TI zu nutzen. Die Teilnahme ist freiwillig, eine Verpflichtung für Privatpraxen besteht nach aktuell geltender Rechtslage nicht.

    Mit der SMC-B Karte wird beispielsweise der lesende und schreibende Zugriff auf die elektronischen Patientenakten von Versicherten (ePA) sowie die Teilnahme am sicheren Übermittlungsverfahren KIM ermöglicht. Voraussetzung für die Ausgabe der SMC-B Karte ist, dass Sie bereits im Besitz eines elektronischen Heilberufeausweises sind (eHBA).

    Die Gematik ist für die Ausgabe der Institutionskarten SMC-B an privatabrechnende Psychotherapeut*innen verantwortlich. Für den Antragsprozess, die Produktion und die Auslieferung der Karten hat die Gematik die „D-Trust GmbH – Ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe“ beauftragt.

    Weitere Informationen können Sie in dem nachfolgend verlinkten Fachportal der Gematik einsehen: gematik Fachportal

    Alle niedergelassenen Psychotherapeut*innen, die eine Kassenzulassung haben, erhalten die Institutionskarte SMC-B über die Kassenärztliche Vereinigung.

    Erläuterungen zum Antragsprozess für eine SMC-B-Karte für privatabrechnende Psychotherapeut*innen:

    1. Beantragen Sie die SMC-B über das Antragsportal der „D-Trust GmbH – Ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe“ D-Trust eHealth Antragsportal – Startseite.
    2. Füllen Sie anschließend die nachfolgend verlinkte Selbstauskunft aus und senden diese unterschrieben per E-Mail an die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg: heilberufeausweis@lpk-bw.de.
      Selbstauskunft zur privatpsychotherapeutischen Praxistätigkeit
    3. Die eingereichte Selbstauskunft wird geprüft. Sie erhalten von der Landespsychotherapeutenkammer ein Bestätigungsschreiben per E-Mail.
    4. Sie übermitteln die Bestätigung per E-Mail an die Gematik: identitaetsherausgabe@gematik.de
    5. Das Antragsverfahren ist abgeschlossen. Die Gematik prüft die eingereichten Unterlagen und gibt den Antrag gegenüber der „D-Trust GmbH – Ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe“ frei.
    6. Die „D-Trust GmbH – Ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe“ produziert die SMC-B-Karte und versendet diese.

    Bitte beachten Sie, dass der kartenherausgebende Vertrauensdiensteanbieter für die Kartenlizenz eine Gebühr in Rechnung stellt. Näheres erfragen Sie bitte direkt bei der D-Trust GmbH.

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