Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und nach den Abrechnungsempfehlungen

Bericht über die Online-Fortbildung der LPK BW mit Dieter Best am 2. April 2025

(LPK BW) Am Mittwoch, den 2. April 2025  von 17:00 bis 20:00 Uhr hat die LPK BW eine Online-Fortbildung zum Thema „Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den Abrechnungsempfehlungen“ mit Dieter Best veranstaltet. Da Herr Best ausgewiesener Experte zum Gebührenrecht ist und zu den neuen Abrechnungsempfehlungen unter den Kammermitgliedern ein großer Informationsbedarf besteht, war die Veranstaltung bereits wenige Stunden nach ihrer Ankündigung ausgebucht. 

Dieter Best erläuterte zunächst die Systematik der GOP und wichtige Grundregelungen der Abrechnung bei privatversicherten und beihilfeberechtigten Patient*innen, die sich aus dem Paragrafenteil der GOP/GOÄ ergeben. Anschließend stellte er die zum 01.07.2024 in Kraft tretenden neuen Abrechnungsempfehlungen vor, die von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Bundesärztekammer (BÄK), dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfeträgern von Bund und Ländern für neue psychotherapeutische Leistungen bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten erarbeitet und vereinbart wurden.

Er wies darauf hin, dass die GOP als Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) nur in einem sehr aufwändigen Verfahren geändert werden könne. Da es sich lediglich um einen Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) handele, müsse eine umfassende Abstimmung und Einigung auch mit der Bundesärztekammer erfolgen und anschließend das BMG tätig werden, was derzeit nicht absehbar sei. Die Verhandlungspartner haben daher konstruktiv nach einem Weg gesucht, ohne das aufwändige Verfahren einer GOP-Änderung weitere abrechenbare Leistungen über Analogziffern einzuführen und damit mehr Abrechnungsmöglichkeiten zu eröffnen.

Sodann stellte Herr Best die einzelnen Analogziffern aus den seit 01.07.2024 geltenden Abrechnungsempfehlungen vor und ging sehr kompetent auf die zahlreichen Fragen aus dem Zuhörerkreis ein. 

Zuletzt gab er noch einen Überblick über die Leistungen, die auch nach dem originären Abrechnungsrecht der GOP berechnungsfähig sind und gab wertvolle Hinweise zum Antrags- und Genehmigungsverfahren mit der Beihilfe. 

Die Veranstaltung wurde von den Teilnehmern sehr gut angenommen. Aufgrund der großen Resonanz hat die Kammer eine zweite virtuelle Folgeveranstaltung zum selben Thema mit Herrn Best am 25. Juni um 16:00 Uhr organisiert. 

Es gibt noch wenige Restplätze, die nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben werden: Zusatztermin – Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen nach der GOP | LPK BW

Die Teilnahmegebühr beträgt 30 Euro.